Rechtsprechung
   BSG, 27.02.2019 - B 5 R 146/18 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6301
BSG, 27.02.2019 - B 5 R 146/18 B (https://dejure.org/2019,6301)
BSG, Entscheidung vom 27.02.2019 - B 5 R 146/18 B (https://dejure.org/2019,6301)
BSG, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - B 5 R 146/18 B (https://dejure.org/2019,6301)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,6301) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verweisbarkeit von Facharbeitern auf sozial zumutbare Tätigkeiten bei Rente wegen Erwerbsminderung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 45/98 R

    Verweisbarkeit von Facharbeitern

    Auszug aus BSG, 27.02.2019 - B 5 R 146/18 B
    Dabei reicht es grundsätzlich aus, wenn es sich um eine ungelernte Tätigkeit handelt, die aufgrund ihrer Wertigkeit für den Betrieb in einem einschlägigen Tarifvertrag Anlerntätigkeiten gleichgestellt worden ist (stRspr; vgl nur BSG Urteil vom 26.1.2000 - B 13 RJ 45/98 R - Juris RdNr 21).
  • BSG, 12.05.1999 - B 4 RA 181/98 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 27.02.2019 - B 5 R 146/18 B
    Es gehört nicht zu den Aufgaben des BSG , den Vortrag eines Beschwerdeführers darauf zu analysieren, ob sich ihm eventuell eine entsprechende Rechtsfrage entnehmen ließe (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 26 S 48).
  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 27.02.2019 - B 5 R 146/18 B
    Facharbeiter sind damit zumutbar verweisbar auf alle Tätigkeiten, die zu den sonstigen, staatlich anerkannten Ausbildungsberufen gehören oder eine echte betriebliche Ausbildung von wenigstens drei Monaten erfordern (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 27.02.2019 - B 5 R 146/18 B
    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht bzw das BVerfG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 27.02.2019 - B 5 R 146/18 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine konkrete Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung ( BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 59, 65).
  • BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 91/89
    Auszug aus BSG, 27.02.2019 - B 5 R 146/18 B
    Nach der vom Kläger selbst zitierten Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil vom 27.11.1991 - richtig: 5 RJ 91/89 - Juris RdNr 15 f) war die Tätigkeit als Registrator nach der Vergütungsgruppe Bundes-Angestelltentarifvertrag ( BAT ) VIII für Facharbeiter eine zumutbare Verweisungstätigkeit im Rahmen des Mehrstufenschemas.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 R 6087/09

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - soziale

    Auszug aus BSG, 27.02.2019 - B 5 R 146/18 B
    Allein das wörtliche Zitieren aus einem - vom Berufungsgericht in Bezug genommenen - Urteil des 13. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 25.9.2012 (L 13 R 6087/09) mit dem bloßen Hinweis, es sei zweifelhaft, ob die vom LSG darin vertretene Auffassung zutreffend sei, genügt nicht den Anforderungen an eine hinreichende Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde.
  • BSG, 02.03.2015 - B 12 KR 60/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus BSG, 27.02.2019 - B 5 R 146/18 B
    Es kann dahinstehen, ob der Kläger damit aus sich heraus verständliche Rechtsfragen zur Auslegung einer revisiblen (Bundes-)Norm formuliert hat, an der das Beschwerdegericht die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen könnte (vgl dazu BSG Beschlüsse vom 2.3.2015 - B 12 KR 60/14 B - Juris RdNr 15 und vom 4.4.2016 - B 13 R 43/16 B - Juris RdNr 6; Becker, SGb 2007, 261, 265; Krasney/Udsching/Groth, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 7. Aufl 2016, Kap IX RdNr 181).
  • BSG, 04.04.2016 - B 13 R 43/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 27.02.2019 - B 5 R 146/18 B
    Es kann dahinstehen, ob der Kläger damit aus sich heraus verständliche Rechtsfragen zur Auslegung einer revisiblen (Bundes-)Norm formuliert hat, an der das Beschwerdegericht die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen könnte (vgl dazu BSG Beschlüsse vom 2.3.2015 - B 12 KR 60/14 B - Juris RdNr 15 und vom 4.4.2016 - B 13 R 43/16 B - Juris RdNr 6; Becker, SGb 2007, 261, 265; Krasney/Udsching/Groth, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 7. Aufl 2016, Kap IX RdNr 181).
  • BSG, 16.02.2021 - B 13 R 143/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Nach der vom Kläger selbst zitierten Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil vom 27.11.1991 - richtig: 5 RJ 91/89 B 5 R 146/18 B - RdNr 11> - juris RdNr 15 f) war die Tätigkeit als Registrator nach der Vergütungsgruppe des Bundes-Angestelltentarifvertrags ( BAT ) VIII für Facharbeiter eine zumutbare Verweisungstätigkeit im Rahmen des Mehrstufenschemas.

    Eine nähere Auseinandersetzung damit wäre - hierauf hat der 5. Senat des BSG in seinem Beschluss vom 27.2.2019 (B 5 R 146/18 B - juris RdNr 13) bereits hingewiesen - gerade deshalb erforderlich gewesen, weil das frühere Tätigkeitsmerkmal in BAT VIII "schwierigere Tätigkeiten" aufgespalten wurde in "schwierige Tätigkeiten" nach Entgeltgruppe 4 TVöD und in Tätigkeiten der Entgeltgruppe 3 TVöD , die höhere Anforderungen aufweisen als einfache Tätigkeiten in Entgeltgruppe 2 TVöD (vgl Krämer/Reinecke, Die Entgeltordnung des Bundes zum TVöD - Rückblick auf die Entwicklung des Eingruppierungsrechts und erster Überblick über die Neuregelungen, ZTR 2014, 3, 13) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht